Bei Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum nächstmögllichen Vertragsende, wenn dieser vor dem 01.03.2022 abgeschlossen wurde. Seit dem 01.03.2022 gilt das neue Verbraucherschutzgesetz und die Kündigungsfrist beträgt nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit einen Monat. Hiervon ausgenommen sind Flexi- und Aktionsverträge, die eine Mindestvertragslaufzeit von nur einem Monat haben. Dieser ist monatlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar.